Ob Erbschaft, Scheidung, Kauf oder steuerlicher Nachweis – eine Immobilienbewertung ist dann wertvoll, wenn sie belastbar ist. Dr. Flagmeyer erstellt Verkehrswertgutachten und Marktpreisschätzungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Nordhausen und den angrenzenden Regionen, im Raum Halle/Saale und im Landkreis Vorpommern-Rügen.
Zertifizierter Gutachter (DIN EN ISO/IEC 17024) und Sachverständiger für Immobilienbewertung in Nordhausen
Sachkundig objektiv unparteiisch
Zertifizierter Gutachter (DIN EN ISO/IEC 17024) und Sachverständiger für Immobilienbewertung in Nordhausen
Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten
Wir erstellen Verkehrsgutachten nach § 194 BauGB (Vollgutachten) für verschiedene Arten von bebauten Grundstücken, zum Beispiel:
Unsere Leistungen umfassen auch die Verkehrswertermittlung von unbebauten Grundstücken:
- Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten (Wohnungs- und Teileigentum)
- Wohn- und Geschäftshäuser (gemischt genutzte Gebäude)
- Bürogebäude
- Verwaltungsgebäude
- Gewerbeobjekte
Unsere Leistungen umfassen auch die Verkehrswertermittlung von unbebauten Grundstücken:
- Bauerwartungsland, Rohbauland, baureifes Land
Unsere Auftraggeber reichen von Privatpersonen bis zu Gerichten, Wohnungsbaugesellschaften und internationalen Grundbesitzgesellschaften – ein Auszug:
- Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus mit Wohnungsrecht im Rahmen einer Ehescheidung (Auftraggeber: Amtsgericht in Hessen)
- Verkehrswertgutachten für ein Zweifamilienhaus (Auftraggeber: Berufsbetreuer/Amtsgericht in Thüringen)
- Verkehrswertgutachten für ein Pflegeheim auf Erbbaurecht und Gemeinbedarfsflächen (Auftraggeber: Sozialer Dienst der Evangelischen Kirche in Thüringen)
- Verkehrswertgutachten für ein Autohaus (Auftraggeber: Verwaltungsgesellschaft in Thüringen)
- Verkehrswertgutachten für eine Doppelhaushälfte mit Wohnungsrecht und Überbau im Rahmen einer Erbauseinandersetzung (Auftraggeber: Landgericht in Thüringen)
- Verkehrswertgutachten für 36 Eigentumswohnungen (Auftraggeber: Grundbesitzgesellschaft in Thüringen)
- Marktpreisschätzung für eine Doppelhaushälfte mit Nebengebäuden im Rahmen eines Erbfalls (Auftraggeber: privat, Sachsen-Anhalt)
- Verkehrswertgutachten für eine Doppelhaushälfte mit Wohnrecht (Auftraggeber: Erbengemeinschaft in Thüringen)
- Mietwertgutachten für eine Wohnung in einer denkmalgeschützten Villa (Auftraggeber: privat, Thüringen)
- Verkehrswertgutachten für ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus (Auftraggeber: Grundbesitzgesellschaft in Thüringen)
- Verkehrswertgutachten für eine Werkhalle mit Bürotrakt (Auftraggeber: Grundbesitzgesellschaft aus den Niederlanden)
- Verkehrswertgutachten für ein Büro- und Verwaltungsgebäude (Auftraggeber: Wohnungsbaugesellschaft in Thüringen)
- Verkehrswertgutachten für eine Logistikimmobilie (Auftraggeber: Spedition in Sachsen-Anhalt)
- Mietwertgutachten für eine Gewerbehalle mit Bürotrakt (Auftraggeber: Grundbesitzgesellschaft in Nordrhein-Westfalen)
- Verkehrswertgutachten für eine denkmalgeschützte Villa im Rahmen einer Ehescheidung (Auftraggeber: Amtsgericht in Hessen)
- Bodenwertgutachten mit zurückliegenden Stichtagen im Rahmen einer Ehescheidung (Auftraggeber: Oberlandesgericht in Hessen)
- ...
Ermittlung von Mieten und Pachten
Die Frage nach der angemessenen Miete oder Pacht kann sowohl für Vermieter als auch Eigentümer relevant sein. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Vermieter eine rechtmäßig begründete Mieterhöhung anstreben. Hier ist es gängige Praxis, regelmäßig die ortsübliche Vergleichsmiete oder im gewerblichen Bereich die Marktmiete zu ermitteln.
Anlässe für Mietwertgutachten können sein:
Anlässe für Mietwertgutachten können sein:
- Mieterhöhungsverlangen
- Mieterhöhungsauseinandersetzungen im Bereich Wohnen und Gewerbe
- Nutzwertentschädigung im Rahmen von Scheidungen
- Mietfeststellung im Vorfeld von Auseinandersetzungen
Wertermittlung von Rechten und Belastungen
Unsere Arbeit als Immobiliengutachter erstreckt sich auch auf die Bewertung von Rechten und Belastungen im Zusammenhang mit Immobilien. Dazu gehören verschiedene Werteinflüsse, die häufig auftreten und erheblichen Einfluss auf den Verkehrswert von Grundstücken haben können oder auch einzeln ermittelt werden müssen.
Grundstücksgleiche Rechte:
- Erbbaurecht
- Teilerbbaurecht
- Wohnungserbbaurecht (§30 WEG)
- Wohnungs- und Teileigentum nach WEG
- Gebäudeeigentum (EGBGB): aus dem DDR-Recht übergeleitetes Recht zur Nutzung fremden Grund und Bodens mit einem Gebäude
Nutzungsrechte:
- Nießbrauch
- Wohnungsrecht
- Wohnrecht
- Dauerwohnrecht und Dauernutzungsrecht
- Mitbenutzungsrecht (aus dem Zivilgesetzbuch der DDR übergeleitetes, dienstbarkeitsähnliches Nutzungsrecht (EGBGB Art. 233 §5 I; §§321, 322 ZGB DDR)).
Grunddienstbarkeiten:
- Wegerecht, Geh- und Fahrrecht
- Leitungsrecht
- Überbaurecht und Überbaurente
Reallasten:
- Erbbauzins
- Prüfung des tatsächlich gezahlten Erbbauzinses im Vergleich zum angemessenen Erbbauzins (z. B. Möglichkeit der Erhöhung ohne Anpassungsklausel)
- Altenteil
- Leibrente
- Reallast
Baulasten:
- öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber der Baubehörde
Denkmalschutz:
- Die Auswirkungen des Denkmalschutzes auf den Verkehrswert einer Immobilie können stark variieren. Die Merkmale eines Denkmals können sich bei der Immobilienbewertung wertmindernd, wertneutral oder wertsteigernd auswirken.
Wertermittlung aus steuerlichen Anlässen
Durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind wir gesetzlich qualifiziert, Gutachten für steuerliche Zwecke zu erstellen. Unsere Bewertungen sind klar strukturiert und methodisch sauber aufgebaut. Sämtliche wertrelevanten Faktoren – einschließlich bestehender Rechte und Belastungen – werden konsequent berücksichtigt.
Typische Anlässe zur Ermittlung sind:Ertragsteuern
- Ermittlung des Teilwerts bei Einlage eines Grundstücks oder Grundstücksteils aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG),
- Ermittlung des Teilwerts bei Entnahme eines Grundstücks oder Grundstücksteils aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder
- im Rahmen einer Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG),
- Ermittlung des gemeinen Werts bei einer Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG)
Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer (Nutzungsdauergutachten)
- Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist das Gebäude einer Abnutzung ausgesetzt. Dieser Aufwand wird, soweit er mit der Erzielung von Vermietungseinkünften zusammenhängt, steuerlich über die Absetzung für Abnutzung (AfA) berücksichtigt. Ein Nutzungsdauergutachten kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie nachweisen und so zu höheren, jährlichen Abschreibungssätzen und damit Steuervorteilen für den Vermieter führen.
Kaufpreisteilung:
- Bestimmung der Abschreibungsgrundlage (AfA): Nur der Gebäudeanteil ist steuerlich abschreibbar (Absetzung für Abnutzung – AfA), da Gebäude durch Nutzung und Zeitablauf an Wert verlieren. Der Bodenwert hingegen ist nicht abnutzbar und kann nicht abgeschrieben werden. Wir ermitteln das Verhältniss der gemeinen Werte oder Teilwerte bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) auf Grund und Boden einerseits und auf das Gebäude andererseits (H 7.3 EStH 2016 „Kaufpreisaufteilung“).
Grundsteuer
- Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert (früher: Einheitswert) im typisierten Massenverfahren fest. Ist der Eigentümer der Ansicht, dass dieser zu hoch angesetzt wurde, kann er Einspruch einlegen. Ein Sachverständigengutachten kann dabei helfen, einen niedrigeren gemeinen Wert zu belegen – allerdings ist die rechtliche Grundlage hierfür derzeit noch nicht abschließend geklärt und hängt vom jeweiligen Landesmodell ab.
(Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bereits neue koordinierte Erlasse veröffentlicht.)
Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundbesitzbewertung
- Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer orientiert sich die Bewertung von Grundvermögen an den anerkannten Grundsätzen der Verkehrswertermittlung nach dem Baugesetzbuch, wie im ErbStRG festgelegt. Als Bewertungsmaßstab gilt gemäß § 177 BewG der gemeine Wert im Sinne des § 9 BewG. Soll ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden, sind die Anforderungen des § 198 Satz 2 BewG zu erfüllen, der auf die aufgrund des § 199 Abs. 1 Baugesetzbuch erlassenen Vorschriften zur Verkehrswertermittlung verweist.
Welche Gutachter werden von Behörden anerkannt?
Gutachten von Dr. Flagmeyer werden von Gerichten, Finanzämtern, Behörden und Kreditinstituten anerkannt. Voraussetzung ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle DIAZert der Deutschen Immobilien Akademie an der Universität Freiburg i. Br.
Ein Architekt als Immobilienbewerter verfügt über eine bautechnische Ausbildung und Erfahrung, die über die reine Wertermittlung hinausgeht: Bauschäden, Instandhaltungsrückstände, Restnutzungsdauer, Denkmalschutzauflagen oder die Bebaubarkeit eines Grundstücks werden nicht allein rechnerisch erfasst, sondern fachlich und ganzheitlich beurteilt – ein Vorteil, der sich gerade bei komplexen oder strittigen Fällen zeigt.
Für Steuerberater, Anwälte und Fachleute – die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen im Überblick:
§ 198 Bewertungsgesetz
„Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“
§ 6 Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV
„Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet.“
Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
„Es wird klargestellt, dass die Finanzverwaltung [...] an ihrer bisherigen Auffassung festhält. Demnach kann der Steuerpflichtige den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts auch weiterhin regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erbringen. Dies gelte, nicht zuletzt aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen, insbesondere für inhaltlich mängelfreie Gutachten eines nach der DIN EN ISO/IEC zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken.“
Bundesministerium der Finanzen (BmF)
„Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG ist durch Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken nach entsprechender Norm zertifiziert worden sind, zu erbringen."
(BMF-Schreiben vom 22.02.2023 – BStBl I 2023, Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz) – IV C 3 – S 2196/22/10006 :005)
Gutachterausschüsse
„Für Auskünfte aus der amtlichen Kaufpreissammlung ist das berechtigte Interesse nachzuweisen. Bei öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie bei gemäß DIN EN IS0/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass dieses gegeben ist.“
Schritt für Schritt
Ablauf eines Gutachtens
1. Erstgespräch und Auftragsklärung
- telefonische Kontaktaufnahme oder Anfrage über das Kontaktformular
- kurze Schilderung Ihres Anliegens (z. B. Verkauf, Erbschaft, Scheidung)
- erste Einschätzung, ob und in welchem Umfang eine Bewertung sinnvoll ist
- Abstimmung des weiteren Vorgehens
- Begleitung durch den gesamten Prozess mit einem persönlichen Ansprechpartner
Eine kurze Schilderung Ihres Anliegens genügt für eine erste Einschätzung.
2. Umfang, Unterlagen und Kosten des Gutachtens
- Klärung der konkreten Aufgabenstellung und des Bewertungsanlasses
- Festlegen des erforderlichen Gutachtenumfangs
- verbindliches und transparentes Angebot durch den Sachverständigen
- Beauftragung für das Gutachten
- Bereitstellung einer übersichtlichen Checkliste benötigter Unterlagen
(z. B. Grundbuchauszug, Bauunterlagen – soweit vorhanden, ...) - Fehlende Unterlagen können teilweise im Rahmen der Recherche ergänzt werden
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, lässt sich im Erstgespräch klären.
3. Vorbereitung und Recherche
- Auswertung der zur Verfügung gestellten Unterlagen
- Einsicht in relevante Datenquellen (z. B. Bodenrichtwerte, Marktdaten)
- Analyse der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen
- Rücklauf der Auskünfte von Behörden bei Verkehrswertgutachten in der Regel ca. 2–4 Wochen, bei kompakten Marktpreisschätzungen deutlich schneller
Nach Bereitstellung der Unterlagen ist in der Regel kein weiterer Aufwand für Sie erforderlich.
4. Ortsbesichtigung der Immobilie
- persönliche Besichtigung der Immobilie vor Ort durch den Sachverständigen
- nicht alle Räume "müssen" besichtigt oder fotografiert werden; ein Hinweis dazu erfolgt dann im Gutachten
- Aufnahme der objektspezifischen Merkmale (z. B. Zustand, Ausstattung, Lage)
- Anfertigung von Fotos und ggf. ergänzenden Aufmaßen
- Dauer in der Regel ca. 1–2 Stunden
Eine besondere Vorbereitung ist nicht erforderlich. Ihre Anwesenheit ist sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich.
5. Ausarbeitung des Gutachtens
- Anwendung anerkannter Bewertungsverfahren nach § 194 BauGB und ImmoWertV
- Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren
- nachvollziehbare und strukturierte Herleitung des Verkehrswertes
- nach Vorliegen aller Unterlagen Fertigstellung des Gutachtens in schriftlicher Form in 1–2 Wochen
Sie erhalten ein fachlich fundiertes und nachvollziehbares Ergebnis.
6. Lieferung und Nachbesprechung
- Zusendung des fertiggestellten und unterzeichneten Gutachtens als PDF; bei Bedarf auch in gedruckter Form
- Auf Wunsch persönliche Erläuterung der Immobilienbewertung für Sie oder Ihren Steuerberater zur vollständigen Nachvollziehbarkeit aller Werte, Berechnungen und Schlussfolgerungen
Das Gutachten dient als verlässliche Grundlage für Kauf, Verkauf, Erbangelegenheiten, Scheidungen sowie für gerichtliche und finanzamtliche Verfahren und hilft, finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Unsere Auftraggeber
Gerichte,
Rechtsanwälte,
Steuerberater
- Zwangsversteigerung
- Ehescheidung
- Erbfall
- steuerliche Wertermittlung
Gutachten für
Geschäftskunden
- Berufsbetreuer
- Büro und Gewerbe
- Wohnungsanbieter
- ortsübliche Vergleichsmiete
Gutachten für Privatkunden
- Kauf und Verkauf
- Schenken und vererben
- Scheidung
- Mietminderung
Dr. Ing. Michael Flagmeyer, Architekt AKLSA
Zertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIAZert)
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (Architektenkammer Rheinland-Pfalz)
Weiterbildung
Seminare und Vorträge
28.04.2026
BVS-Expertenrunde: Compliance, Datenverarbeitung und Datenschutz, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
12.03.2026
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG für Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Betriebsvermögen durch Verkehrswertgutachten, Tagesseminar des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
30.01.2026
Immobilienwirtschaftliche Mechanismen in der Wertermittlung: Makroökonomie, Projektentwicklung, Renditemechanismen, Florian Jennewein, Architekt ETH, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
27.01.2026
BVS-Expertenrunde: Barrierefreiheit, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
21.01.2026
Verkehrswertermittlung von Denkmalobjekten, Andreas Jardin, Architekt AKNW, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
12.12.2025
Gerichtsaufträge effizient, verfahrensfehlerfrei und qualitativ hochwertig erledigen, Sachverständigentag des Landesverbandes Hessen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger, Haus des Handwerks, Frankfurt am Main
Mehr
25.11.2025
BVS-Expertenrunde: Urheberrecht, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
06.11.2025
Bewertung von Logistikimmobilien: Lagerhallen, Distributionshallen und Produktionshallen sowie deren Büroanteil, Michael Viell, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
23.10.2025
Geodaten für Architekten - Infos, Nutzungsbedingungen und Anwendungsbeispiele, Akademie der Bayerischen Architektenkammer, München
30.09.2025
BVS-Expertenrunde, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
19.08.2025
Fachgruppenveranstaltung „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
08.07.2025
Wertermittlung aus steuerlichen Anlässen: Ertragsbesteuerung, Kaufpreisaufteilung, Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer, Umsatzsteuer, Grundsteuer (Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes), Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Andreas Jardin, Architekt AKNW, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Reguvis-Akademie, Köln
08.07.2025
Recht im Sachverständigenwesen, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
04.07.2025
Erkennen von ge-/verfälschten Dokumenten, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
10.06.2025
Sachverständigentag 2025, IHK Magdeburg
07.05.2025
BVS-Expertenrunde, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
06.05.2025
Der Privatauftrag, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
19.03.2025
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
14.03.2025
Schiedsgutachten für die vorzeitige Auflösung von Pachtverträgen und Ermittlung von Bodenrichtwerten im Gutachterausschuss am Beispiel des Oberzentrums Halle, Landesverband Sachsen-Anhalt öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.
25.02.2025
BVS-Expertenrunde, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
30.01.2025
Vertiefung: Ablauf des gerichtlichen Gutachtenauftrags, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
21.01.2025
IfS-Digitaldialog „Sachverständige“, Institut für Sachverständigenwesen, Köln
05.12.2024
Rechtsprechung im Sachverständigenrecht 2024, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
22.11.2024
Mündliche Gutachtenerstattung (Landgericht Darmstadt) und Erfahrungsaustausch im Rahmen des Mentorenprogramms des b.v.s. Landesverband Hessen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger, Frankfurt am Main
06.11.2024
Rechte und Belastungen im Lichte der ImmoWertA - Die Wertermittlung von Grundstücken, Andreas Jardin, Architekt AKNW, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
25.10.2024
Zukunft im Beruf – Informationen, Fragen und Antworten zum Sachverständigenwesen, Akademie der Bayerischen Architektenkammer, München
25.06.2024
Datenschutz Upgrade - DSGVO, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
15.06.2024
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale marktgerecht erfassen – Die Wertermittlung von Grundstücken, Andreas Jardin, Architekt AKNW, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
30.05.2024
Sinken die Hürden für die Annahme von Befangenheit? Paradigmenwechsel in der Richterschaft, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
08.05.2024
Wohnungs- und Teileigentum in der Bewertung von Immobilien, Viktor H. Müller, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
12.03.2024
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Fortgeschrittene und Resignierte - Rund um Probleme bei der Abrechnung, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Akademie Berlin
15.11.2023
Gebäudeschadstoffe erkennen und beurteilen – Hilfsmittel für die Gebäudebewertung und Sanierung, Dr. Jörg Wohlgemuth, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Landesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. Thüringen
24.08.2023
Qualitätsanforderungen an Wertermittlungsgutachten - Die Wertermittlung von Grundstücken, Albert M. Seitz, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
20.07.2023
Zwangsversteigerung, Ehescheidung, Schenkung, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
19.07.2023
Rechte und Lasten, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
22.06.2023
Bewertung von Gastronomie- und Beherbergungsgrundstücken, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
21.06.2023
Bewertung von Einzelhandelsimmobilien, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
25.05.2023
Gesetzliche Grundlagen und Wertermittlung im Erbbaurecht, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
15.05.2023
Einführung in das Sachverständigenwesen (A 150523 SV), Architektenkammer Thüringen - Bauhaus Akademie Schloss Ettersberg gGmbH Weimar
04.05.2023
Berücksichtigung von Bauschäden und Baumängeln bei der Immobilienbewertung, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
03.05.2023
Bauschadensfragen in der Immobilienbewertung, Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt AKRP, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
20.04.2023
Ermittlung von Mieten und Pachten, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
19.04.2023
Bewertung von Wohnungs- und Teileigentum, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
16.03.2023
Wertermittlungsverfahren - Ertragswertverfahren, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
15.03.2023
Wertermittlungsverfahren - Sachwertverfahren, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
16.02.2023
Bewertungsgrundlagen, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Dipl.-Ing. Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
15.02.2023
Grundlagen des Liegenschaftswesens, Dipl.-Ing. Sandra Druck und Horst Schmid, Architekt AKRP, öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, Tagesseminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Mainz
09.12.2022
Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke – Die Wertermittlung von Grundstücken, Albert M. Seitz, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Akademie der Tagesseminar der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
12.11.2022
Anwendung der novellierten ImmoWertV 2021 - Die Wertermittlung von Grundstücken, Andreas Jardin, Architekt AKNW, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
11.11.2022
Immobilienbewertung, Dr. H.-G. Tillmann, öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger, Tagesseminar der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Lexikon
Wichtige Begriffe der Immobilienbewertung
Ob Sie ein Haus kaufen, verkaufen, erben oder im Rahmen einer Scheidung bewerten lassen möchten – hier erklären wir wichtige Begriffe der Immobilienbewertung einfach und verständlich. Diese Übersicht soll Ihnen helfen, die Abläufe und Grundlagen besser zu verstehen, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Die Beispiele sind (sehr stark) vereinfacht. Bei Fragen oder wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, melden Sie sich gerne bei uns.
Altenteil: Ein Altenteil (auch „Leibgedinge“) ist eine Vereinbarung, bei der sich der neue Eigentümer verpflichtet, den bisherigen Eigentümer zu versorgen – zum Beispiel durch Wohnrecht, Pflege oder regelmäßige Zahlungen. Diese Rechte werden häufig im Grundbuch gesichert und können die Nutzung und den Wert der Immobilie beeinflussen.
Beispiel: Eltern übertragen ihr Haus in der Nähe von Nordhausen auf ihr Kind und behalten sich ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine monatliche Versorgung vor. Die Immobilie ist dadurch belastet, was den Marktwert mindern kann, da der neue Eigentümer sie nicht frei nutzen kann.
Altlasten sind Bodenverunreinigungen (z. B. durch ehemalige Industrie, Tankstellen, Altöl und ganz allgemein umweltgefährdende Stoffe), die das Grundstück belasten. Sie können hohe Sanierungskosten verursachen und den Verkehrswert erheblich mindern oder sogar die Bebaubarkeit verhindern.
Beispiel: Bei einem ehemaligen Gewerbegrundstück in Leinefelde/Eichsfeld stellt ein Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten Verunreinigungen fest. Ein potenzieller Käufer muss mit hohen Sanierungskosten rechnen.
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die der Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsicht eingeht – zum Beispiel Abstandsflächen- oder Zufahrtsbaulasten. Solche Baulasten können die Bebaubarkeit einschränken und den Wert des Grundstücks mindern.
Beispiel: Auf Ihrem Grundstück in Worbis liegt eine Baulast, die einem Nachbarn eine dauerhafte Zufahrt sichert. Das kann den Verkaufspreis senken, weil ein potenzieller Käufer diese Einschränkung berücksichtigt.
Mehr
Barrierefreiheit und Immobilienwert: Barrierefreie Immobilien gewinnen mit dem demografischen Wandel an Bedeutung. Aufzüge, ebenerdige Duschen oder breite Türen können den Verkehrswert steigern – besonders in Regionen mit älterer Bevölkerung. Ein hoher Nachrüstaufwand kann dagegen wertmindernd wirken.
Beispiel: Eine Erdgeschosswohnung in Nordhausen mit ebenerdiger Dusche und breiten Türen erzielt im Vergleich zu einer baugleichen Wohnung ohne diese Merkmale einen spürbar höheren Verkaufspreis – der Gutachter erfasst dies als positives wertrelevantes Merkmal.
Beleihungswert: Der Beleihungswert ist der Wert, den Banken einer Immobilie für die Kreditvergabe beimessen. Er liegt in der Regel unter dem Verkehrswert und berücksichtigt langfristige Risiken. Er ist entscheidend für die Höhe des möglichen Immobilienkredits.
Beispiel: Ihre Ferienwohnung in Zingst hat einen Verkehrswert von 500.000 €, aber die Bank setzt nur einen Beleihungswert von 420.000 € an. Sie erhalten maximal ca. 80 % davon als Darlehen.
Betreuung und Vormundschaft: Wenn ein Betreuer, Vormund oder Pfleger Entscheidungen trifft, werden diese vom Gericht überprüft – besonders bei Immobilien. Gehören Häuser oder Grundstücke zum Vermögen, muss Verwaltung oder Verkauf zu marktgerechten Bedingungen erfolgen.
Dafür ist in der Regel ein Verkehrswertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen notwendig. Es dient dem Gericht als Grundlage und schützt vor finanziellen Nachteilen.
Beispiel: Eine betreute Person besitzt ein Haus in Ebeleben, das verkauft werden soll. Ein Sachverständiger ermittelt den Verkehrswert. Das Gericht prüft anschließend, ob der Verkaufspreis angemessen ist, und genehmigt erst dann den Verkauf.
Bestandsschutz: Grundstücke im Außenbereich sind meist landwirtschaftlich genutzt und unterliegen strengen Bebauungsregeln. Ihre Bewertung berücksichtigt die aktuelle Nutzung sowie mögliche zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten.
Beispiel: Ein Einfamilienhaus bei Bleicherode steht im Außenbereich nach § 35 BauGB – heute würde eine Baugenehmigung dafür nicht mehr erteilt werden. Da es seinerzeit rechtmäßig errichtet wurde, genießt es Bestandsschutz: Der Käufer darf es weiter bewohnen, und in gewissem Umfang modernisieren, nicht jedoch erweitern oder abreißen und neu bauen. Sinnvoll ist hier vor dem Kauf ein Auskunftsersuchen an die Bauaufsicht.
Bewirtschaftungskosten sind alle laufenden Ausgaben einer vermieteten Immobilie (z. B. Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfallwagnis). Sie werden im Ertragswertverfahren vom Rohertrag abgezogen, um den Reinertrag zu ermitteln.
Beispiel: Bei einem Mehrfamilienhaus in Heiligenstadt mit 36.000 € Jahresmiete betragen die Bewirtschaftungskosten 8.000 €. Der Reinertrag liegt dann bei 28.000 € – nur dieser fließt in die Wertermittlung ein.
Bilanzielle Bewertungsanlässe: Unternehmen und Institutionen benötigen häufig Gutachten, um Immobilien in der Bilanz korrekt auszuweisen. Diese Bewertungen dienen als Grundlage für Geschäftsberichte, Steuererklärungen und interne Planungen.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Werte für vergleichbare Grundstücke in einem bestimmten Gebiet. Sie werden vom Gutachterausschuss ermittelt und dienen als wichtige Orientierung, wenn keine aktuellen Vergleichskaufpreise vorliegen.
Beispiel: In einer Neubausiedlung am Rand von Halle liegt der Bodenrichtwert bei 180 €/m². Ihr unbebautes Grundstück von 500 m² hat damit einen Bodenwert von ca. 90.000 € – eine gute erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf.
Denkmalschutz: Der Denkmalschutz stuft ein Gebäude oder ein Gebiet als Kulturdenkmal ein, weil es von historischer, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung ist.
Bauliche Veränderungen, Modernisierungen oder ein Abriss sind nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde möglich und unterliegen strengen Auflagen.
Beispiel: In vielen Fällen mindert der Denkmalschutz den Marktwert. Grund dafür sind höhere Kosten und längere Genehmigungszeiten bei Modernisierungen. Außerdem ist eine stärkere Bebauung des Grundstücks meist nicht erlaubt. Teilweise kann der Denkmalschutz den Wert jedoch auch erhöhen – vor allem durch höhere Erträge des Objekts in bevorzugten Lagen und mögliche steuerliche Vorteile.
Energieausweis und Immobilienwert: Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und ist beim Verkauf Pflicht. Eine schlechte Energieeffizienzklasse kann den Verkehrswert mindern, weil Käufer künftige Sanierungskosten einkalkulieren. Umgekehrt kann eine gute Energieklasse den Wert steigern. Bei der Immobilienbewertung wird die Energieeffizienz als wertrelevantes Merkmal berücksichtigt.
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus in Mühlhausen hat Energieeffizienzklasse G. Käufer kalkulieren Dämmung, Fenster und Heizung ein – der Gutachter berücksichtigt diese absehbaren Kosten als Wertminderung.
Erbbaurecht: Beim Erbbaurecht dürfen Sie auf einem fremden Grundstück ein Haus bauen und nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Sie zahlen dafür in der Regel einen jährlichen Erbbauzins. Das Recht kann zeitlich begrenzt sein und unter bestimmten Bedingungen (Heimfall) enden.
Beispiel: Sie möchten ein Einfamilienhaus bauen, können sich aber den Grundstückskauf in Göttingen nicht leisten bzw. für Ihr Wunschgrundstück werden „nur“ Erbbaurechte vergeben. Die Stadt vergibt ein Erbbaurecht für 99 Jahre bei 4 % Erbbauzinssatz. Sie sparen den hohen Kaufpreis für den Boden und zahlen stattdessen jährlich einen Erbbauzins.
Erbauseinandersetzung: Eine Erbauseinandersetzung ist die Aufteilung des Nachlasses unter mehreren Erben. Solange sich die Erbengemeinschaft besteht, gehört die Immobilie allen gemeinsam – niemand kann allein über sie verfügen. Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft eine objektive Grundlage: Es legt fest, was die Immobilie wert ist – unabhängig davon, ob sie verkauft, auf einen Erben übertragen oder versteigert wird.
Beispiel: Drei Geschwister erben das Elternhaus in Sondershausen. Einer möchte es behalten, zwei möchten verkaufen. Ein Verkehrswertgutachten legt den Wert auf 280.000 € fest. Der eine Erbe zahlt den anderen jeweils 93.333 € aus – die Erbauseinandersetzung ist damit fair und rechtssicher abgeschlossen.
Ertragswertverfahren: Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie anhand der marktüblich erzielbaren Mieteinnahmen oder Erträge. Nach Abzug der Bewirtschaftungskosten wird der Wert mit einem vom Gutachterausschuss ermittelten Zinssatz (Liegenschaftszinssatz) über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer kapitalisiert und der abgezinste Bodenwert addiert. Es wird vor allem bei vermieteten Objekten angewendet.
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus in Sondershausen mit einem Reinertrag von 24.000 € pro Jahr, 250.000 € Bodenwert und 40 Jahren Restnutzungsdauer wird mit einem Liegenschaftszinssatz von 4 % bewertet. Der Ertragswert beträgt dann 527.000 € – unabhängig davon, was die Bausubstanz des Gebäudes wert ist.
Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft: Freibeträge legen fest, bis zu welchem Betrag Schenkungen oder Erbschaften steuerfrei bleiben (z. B. 500.000 € für Ehepartner). Durch vorausschauende Planung und die Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre lässt sich die Steuerlast oft senken.
Beispiel: Ein Elternteil schenkt seinem Kind alle 10 Jahre je 400.000 € Immobilienwert in Ahrenshoop. Durch die wiederholte Nutzung des Freibetrags bleibt die gesamte Übertragung steuerfrei.
Gewerbeimmobilien: Bei Gewerbeimmobilien (Büros, Logistikflächen, Produktionshallen) sind vor allem die erzielbaren Mieteinnahmen, die Lage und die langfristigen Marktchancen entscheidend. Die Bewertung erfolgt deshalb mehrheitlich ertragsorientiert.
Beispiel: Eine Logistikimmobilie mit langfristigem Mietvertrag an ein großes Unternehmen an einem gefragten Standort in Erfurt besitzt einen höheren Wert als eine leerstehende Lager- und Produktionshalle in schlechter Lage in Gotha.
Grundsteuerwert: Der Grundsteuerwert ist der Wert, den das Finanzamt Ihrer Immobilie (Haus + Grundstück) zuordnet. Er dient als Berechnungsgrundlage für die jährliche Grundsteuer. Wichtig: Der Grundsteuerwert ist nicht immer identisch mit dem tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie und wird nach eigenen steuerlichen Regeln ermittelt.
Beispiel: Das Finanzamt setzt einen Grundsteuerwert von 230.000 € fest. Aufgrund von umfangreichen Schäden belegt ein Gutachten für Ihr Haus in Aschersleben einen realistischen Marktwert von 180.000 €.
Grundstücke mit Belastungen durch Rechte: Viele Grundstücke sind mit Rechten wie Wegerechten, Leitungsrechten oder Wohnrechten und Wohnungsrechten belastet. Diese Belastungen können den Verkaufswert mindern und müssen bei der Bewertung fachgerecht berücksichtigt werden.
Beispiel: Ein Wegerecht für den Nachbarn über Ihr Grundstück in Bad Frankenhausen reduziert den Wert, weil ein Käufer nicht frei über die gesamte Fläche verfügen kann.
Gutachterausschuss: Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium von erfahrenen Fachleuten bei Stadt oder Landkreis, das offizielle Immobilienmarkt-Daten ermittelt. Er beschließt z. B. die Bodenrichtwerte und veröffentlicht Marktberichte. Diese Daten dienen als wichtigste Grundlage für Immobilienbewertungen.
Beispiel: Für ein Grundstück in Mühlhausen hat der Gutachterausschuss für das Gebiet des Landkreises Eichsfeld und des Unstrut-Hainich-Kreises einen Bodenrichtwert von 78 €/m² festgelegt. Dieser Wert zeigt, zu welchem Preis dort vergleichbare Flächen aktuell gehandelt werden.
Immobilienbewertungen bei Ankauf und Verkauf: Eine professionelle Bewertung schafft Klarheit über den realistischen Marktwert. Käufer vermeiden so Überzahlungen, Verkäufer erhalten eine solide Verhandlungsgrundlage.
Beispiel: Sie wollen ein Haus in Bad Sachsa für 450.000 € kaufen. Das Gutachten zeigt jedoch, dass der aktuelle Marktwert nur 410.000 € beträgt – Sie können erfolgreich 40.000 € verhandeln.
Immobilienbewertungen bei Erbschaftsteuerstreitigkeiten: Wenn das Finanzamt einen hohen Wert ansetzt, kann ein Verkehrswertgutachten helfen, den tatsächlichen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen und Steuern zu vermeiden.
Beispiel: Das Finanzamt setzt den Steuerwert eines geerbten Hauses in Wernigerode mit 380.000 € an. Ihr Gutachten belegt einen realistischen Marktwert von nur 320.000 €. Die Erbschaftsteuer sinkt entsprechend.
Immobilienbewertung für Vermögensstrukturierung: Eine unabhängige Bewertung unterstützt Sie bei der langfristigen Planung Ihres Vermögens – sei es bei Nachlassregelungen, Schenkungen oder bilanziellen Zwecken.
Immobilie verschenken: Viele Eigentümer möchten ihr Haus bereits zu Lebzeiten auf Kinder oder Angehörige übertragen, um Erbschaftsteuer zu sparen. Dabei gelten steuerliche Freibeträge, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Wie hoch die Schenkungsteuer ausfällt, hängt direkt vom Wert der Immobilie ab. Ein Verkehrswertgutachten schafft Klarheit und kann gegenüber dem Finanzamt als Nachweis des tatsächlichen Werts dienen. Beispiel: Eine Mutter möchte ihr Haus in Heiligenstadt im Wert von 320.000 € auf ihre Tochter übertragen. Da der Freibetrag für Kinder bei 400.000 € liegt, bleibt die Übertragung steuerfrei. Ein Gutachten sichert diesen Wert gegenüber dem Finanzamt ab – und schützt vor einer späteren Höherbewertung durch das Amt.
ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung): Die ImmoWertV ist die zentrale Verordnung, die regelt, wie Verkehrswerte in Deutschland nach einheitlichen Standards ermittelt werden müssen. Sie sorgt für Nachvollziehbarkeit und Gerichtsfestigkeit von Gutachten.
Beispiel: Ein Gutachten, das nicht nach ImmoWertV erstellt wurde, wird von Behörden, dem Finanzamt oder Gericht oft nicht anerkannt.
Instandhaltungsrückstand/Modernisierungsstau: Ein Instandhaltungsrückstand liegt vor, wenn bei einem Haus notwendige Instandhaltungsarbeiten über Jahre hinweg aufgeschoben wurden. Das führt zu höheren zukünftigen Kosten und mindert den aktuellen Marktwert.
Beispiel: Ein älteres Mehrfamilienhaus in Ellrich hat einen sichtbaren Instandhaltungsrückstand (Dach, Heizung, Fassade). Der Gutachter setzt den Wert um 80.000–120.000 € niedriger an, weil ein möglicher Käufer diese Investitionen berücksichtigt.
Investorenberatung: Für Investoren liefert ein maßgeschneidertes Gutachten wichtige Erkenntnisse zu Risiken, Ertragspotenzial und Entwicklungschancen einer Immobilie.
Beispiel: Ein Investor prüft den Kauf eines Mehrfamilienhauses in Quedlinburg. Das Gutachten zeigt, dass durch Modernisierung die Mieten um 25 % steigen könnten – die Rendite wird dadurch deutlich attraktiver.
Kaufpreisaufteilung: Beim Kauf einer vermieteten Immobilie wird der Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt. Nur der Gebäudeanteil kann steuerlich abgeschrieben werden (AfA). Eine sachgerechte Aufteilung kann daher die jährliche Abschreibung erhöhen und die Steuerlast senken.
Beispiel: Ein Käufer erwirbt ein Mehrfamilienhaus im Südharz für 500.000 €. Wird ein höherer Anteil dem Gebäude zugeordnet (z. B. 80 % statt 60 %), steigt die Abschreibung von z. B. 6.000 € auf 8.000 €.
Kennzahlen und Richtwerte: Dazu gehören Bodenrichtwerte, Kaufpreise, Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Indexreihen und weitere Marktdaten. Sie bilden eine objektive Basis für die Einschätzung des Immobilienwertes.
Beispiel: Der Gutachterausschuss für das Gebiet der kreisfreien Stadt Erfurt hat 2023 für Garagen im Stadtgebiet einen durchschnittlichen Kaufpreis von 11.500 € ausgewertet – eine gute erste Orientierung.
Kosten-Nutzen-Analyse: Diese Analyse vergleicht die voraussichtlichen Investitionskosten mit den langfristigen Erträgen oder dem Nutzen einer Immobilie. Sie hilft besonders Investoren und Gewerbetreibenden bei wirtschaftlichen Entscheidungen.
Kurzgutachten (auch Marktpreisschätzung): Viele Eigentümer fragen sich: „Was ist mein Haus wert und wie kann ich den Hauswert ermitteln lassen?" Bei einem Kurzgutachten bewerten wir ein Haus und das Grundstück ausschließlich anhand der Unterlagen, die uns der Eigentümer zur Verfügung stellt. Wir fragen keine zusätzlichen Auskünfte bei Ämtern oder Behörden ab. Dadurch geht die Bewertung deutlich schneller und sie kostet weniger als ein Vollgutachten.
Ein Kurzgutachten eignet sich gut für erste Vorentscheidungen beim Kauf oder Verkauf, für eine grobe Vermögensübersicht oder bei Erbfällen und Scheidungen, wenn alle Beteiligten einvernehmlich handeln. Zur Vorlage bei Gerichten, Behörden oder dem Finanzamt ist es jedoch nicht geeignet, weil die Auskünfte oft nicht aktuell und die Dokumentation zu stark vereinfacht ist.
Beispiel: Eine Erbengemeinschaft in Halberstadt möchte den Wert des geerbten Hauses objektiv und neutral ermitteln lassen, da ein Miteigentümer das Haus nutzen und die anderen auszahlen möchte. Da alle einvernehmlich handeln, ist eine Marktpreisschätzung oder ein Kurzgutachten oft ausreichend.
Leibrente: Bei einer Leibrente wird eine Immobilie übertragen, während der Käufer dem Verkäufer im Gegenzug lebenslange, regelmäßige Zahlungen leistet. Diese Verpflichtung beeinflusst den tatsächlichen Wert der Immobilie.
Beispiel: Ein Eigentümer verkauft sein Haus in Artern und erhält statt eines Einmalbetrags eine monatliche Zahlung auf Lebenszeit. Für den Käufer reduziert sich der sofortige Kapitalbedarf. Gleichzeitig stellt die Leibrente eine langfristige finanzielle Belastung dar, die bei der Bewertung zu berücksichtigen ist.
Liegenschaftszinssätze: Der Liegenschaftszinssatz ist ein spezieller, immobilienwirtschaftlicher Zinssatz, mit dem der Marktwert einer Immobilie durchschnittlich verzinst wird. Er wird vom Gutachterausschuss aus realen Kauffällen abgeleitet und ist besonders wichtig bei der Bewertung von auf Ertrag orientierten Immobilien.
Markt- und Verkehrswert: Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) ist der Preis, der bei einem normalen Verkauf am freien Markt wahrscheinlich erzielt würde – ohne Zeitdruck oder persönliche Zwänge der Beteiligten.
Mängelgutachten / Bauschadensgutachten: Bei einem Wertgutachten werden auch Mängel und Schäden erfasst, wie sie einem durchschnittlichen Käufer auffallen würden. Eine tiefgehende Untersuchung erfolgt jedoch nicht.
Beispiel: Ein Gutachter erkennt beim Ortstermin in Halberstadt einen Pilzbefall am Dachstuhl. Er empfiehlt dem Eigentümer, einen Sachverständigen für Holz- und Bautenschutz hinzuzuziehen, der Ursache, Sanierungsplan und Kosten exakt feststellt.
Merkantiler Minderwert: Der merkantile Minderwert beschreibt den dauerhaften Wertverlust einer Immobilie, der auch nach vollständiger und fachgerechter Reparatur eines Schadens bestehen bleibt. Der Grund: Käufer sind erfahrungsgemäß bereit, für ein Objekt mit bekannter Schadensgeschichte weniger zu zahlen als für ein vergleichbares Objekt ohne Vorschäden – selbst wenn der Schaden technisch einwandfrei behoben wurde. Der merkantile Minderwert ist damit kein Mangel am Gebäude selbst, sondern ein Marktphänomen, das sich im Verkehrswert niederschlägt und bei der Bewertung gesondert erfasst werden muss.
Beispiel: Ein Einfamilienhaus in Nordhausen hatte einen Hausschwammbefall. Der Schaden wurde vollständig und fachgerecht saniert, alle betroffenen Bauteile wurden erneuert. Trotzdem ist ein potenzieller Käufer skeptisch, sobald er von dem früheren Schaden erfährt, und würde einen niedrigeren Preis bieten. Der Gutachter setzt einen merkantilen Minderwert an, der den bleibenden Imageverlust der Immobilie am Markt widerspiegelt.
Mietangelegenheiten: In Mietfragen treffen oft unterschiedliche Interessen aufeinander: Mieter wünschen sich bezahlbare Preise, Vermieter eine wirtschaftlich sinnvolle Vermietung. Eine faire Lösung lässt sich meist nur auf Basis objektiver und unabhängiger Gutachten finden.
Ob Mieterhöhung, Mietminderung oder Nutzungsentschädigung – eine fundierte Wertermittlung schafft Klarheit. Da Streitfälle häufig vor Gericht enden, ist ein rechtssicheres Mietwertgutachten die verlässliche Grundlage.
Beispiel: Ein Vermieter in Nordhausen möchte die Miete erhöhen, der Mieter hält dies für zu hoch. Ein Sachverständiger ermittelt neutral und objektiv die ortsübliche Vergleichsmiete. Auf dieser Basis kann eine Einigung erzielt oder – falls nötig – eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes: Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie dem Finanzamt nach § 198 BewG nachweisen, dass der tatsächliche Wert Ihrer geerbten oder geschenkten Immobilie niedriger liegt als vom Amt angesetzt. So lassen sich oft Steuern sparen.
Beispiel: Das Finanzamt berechnet die Erbschaftsteuer für ein Wohn- und Geschäftshaus in Sangerhausen auf Basis von 450.000 €. Ihr Gutachten zeigt aufgrund zahlreicher Schäden nur 380.000 € – die Steuerlast sinkt entsprechend.
Nießbrauchrecht: Das Nießbrauchrecht erlaubt es einer Person, eine Immobilie zu nutzen oder Mieteinnahmen daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Es wird häufig bei Schenkungen zu Lebzeiten eingesetzt, um Steuern zu optimieren. Im Gegensatz zum reinen Wohn- oder Wohnungsrecht darf der Berechtigte die Immobilie auch vermieten.
Beispiel: Die Eltern schenken ihrem Sohn das Familienhaus in Stolberg, behalten sich aber den Nießbrauch vor. Sie dürfen weiterhin selbst wohnen oder es vermieten – der Sohn kann erst nach dem Tod der Eltern über das Haus frei verfügen.
Notweg: Das Notwegerecht ist ein gesetzlich geregeltes Zugangsrecht zu einem Grundstück, wenn diesem die notwendige Verbindung zu einer öffentlichen Straße fehlt. Der Eigentümer des "gefangenen" Grundstücks kann verlangen, dass ein Nachbar die Nutzung seines Grundstücks als Zugang duldet.
Beispiel: Durch Baumaßnahmen der Stadt Straußfurt ist ein Grundstück nicht mehr direkt mit einer öffentlichen Straße verbunden. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks muss den Notweg dulden, hat aber Anspruch auf eine jährliche Entschädigung, die sogenannte Notwegrente.
Nutzungsdauergutachten, Restnutzungsdauergutachten (AfA): Bei vermieteten Immobilien wird die Abnutzung des Gebäudes steuerlich über die Abschreibung (AfA) berücksichtigt. Das Finanzamt setzt dabei je nach Baujahr oder Denkmalschutz eine pauschale Nutzungsdauer an. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, kann ein Nutzungsdauergutachten dies nachweisen.
Beispiel: Ein älteres Mietshaus in Leinefelde-Worbis wird vom Finanzamt mit 50 Jahren Nutzungsdauer angesetzt. Ein Nutzungsdauergutachten weist noch 32 Jahre nach – die jährliche Abschreibung steigt und die Steuerlast sinkt.
Objektive Immobilienbewertung: Eine objektive Bewertung ermittelt den Wert von Haus und Grundstück unabhängig von persönlichen Vorlieben, Emotionen oder Zwangslagen. Sie schafft Transparenz und dient als faire Grundlage für alle Beteiligten.
Objektzustand: Bei jedem Gutachten wird der bauliche Zustand der Immobilie sorgfältig geprüft, da er den Marktwert direkt beeinflusst. Es handelt sich jedoch nicht um ein Bauschadensgutachten. Bei umfangreichen Schäden empfehlen wir, einen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden hinzuzuziehen.
Beispiel: Ein Haus in Bleicherode wirkt auf den ersten Blick gepflegt, hat aber einen Feuchtigkeitsschaden im Keller. Der Gutachter erkennt dies und der Marktwert wird dann realistisch niedriger angesetzt.
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Wurden zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen, die den Pflichtteil der Erben schmälern, kann ein Ergänzungsanspruch entstehen. Eine genaue Bewertung der geschenkten Immobilie ist dann wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Beispiel: Eine Mutter schenkt ihrer Tochter das Einfamilienhaus in Artern im Kyffhäuserkreis. Nach dem Tod der Mutter macht der Sohn einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend, weil kaum Nachlass vorhanden ist. Entscheidend ist nun der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung – der sich pro vollendetem Jahr vor dem Erbfall um 10 % vermindert. Ein Verkehrswertgutachten, das den damaligen Marktwert belegt, ist die Grundlage für die Berechnung und vermeidet einen Streit zwischen den Geschwistern.
Rechte an Grundstücken: Neben dem Eigentum am Grundstück selbst können auch einzelne Rechte (z. B. Wohn- oder Wohnungsrechte, Wegerechte oder Erbbaurechte) bewertet werden. Rechte wie das Erbbaurecht sind verkäuflich, andere (wie das persönliche Wohn- oder Wohnungsrecht) nicht.
Beispiel: Ein Grundstück in Osterode am Harz ist mit einem Wohnungsrecht belastet. Der ermittelte Verkehrswert ist geringer als ohne das Wohnungsrecht.
Sachwertverfahren: Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie aus den Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterung und Abnutzung plus dem Bodenwert. Es wird vor allem bei selbst genutzten Wohnhäusern angewendet, mit denen keine Erträge erwirtschaftet werden sollen.
Beispiel: Bei einem 30 Jahre alten Einfamilienhaus in Mühlhausen wird berechnet, was der Neubau heute kosten würde, dann wird der Wert wegen Alter und Abnutzung reduziert. Die Außenanlagen und der aktuelle Bodenwert werden hinzugefügt und die Summe an den örtlichen Markt angepasst. Das Ergebnis zeigt den reinen Substanzwert – unabhängig von aktuellen Mieten.
Scheidung und Immobilienbewertung: Bei einer Scheidung hilft ein unabhängiges Verkehrswertgutachten, langwierige Streitigkeiten zu vermeiden und eine faire Aufteilung des Vermögens zu erreichen – insbesondere beim Zugewinnausgleich, wenn ein Partner das Haus behalten und den anderen auszahlen möchte.
Beispiel: Das gemeinsame Haus in Bad Langensalza ist 500.000 € wert. Ein Partner möchte es behalten und den anderen auszahlen. Das Gutachten sorgt dafür, dass beide den gleichen realistischen Wert als Grundlage akzeptieren und der Ausgleich fair berechnet wird.
Schiedsgutachten: Ein Schiedsgutachten wird eingesetzt, wenn sich zwei Parteien nicht über den Wert einer Immobilie einigen können. Beide Seiten einigen sich auf einen neutralen Sachverständigen, dessen Bewertung dann für beide bindend ist.
Beispiel: Bei einer Erbauseinandersetzung streiten die Geschwister über den Wert des Elternhauses in Blankenburg und haben bereits jeweils ein Gutachten oder eine erste Einschätzung von einem Makler, die sich stark unterscheiden. Ein Schiedsgutachten klärt den Wert verbindlich und vermeidet einen teuren Gerichtsprozess.
Teilungsversteigerung: Eine Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem Miteigentümer – zum Beispiel Erben oder geschiedene Eheleute – eine Immobilie zwangsweise verkaufen lassen können, wenn keine Einigung möglich ist. Das Gericht versteigert die Immobilie öffentlich und teilt den Erlös auf. Der erzielte Preis liegt häufig unter dem Marktwert. Ein Verkehrswertgutachten schützt die Beteiligten, weil das Gericht einen Mindestwert festsetzt – und dieser auf dem Gutachten basiert.
Beispiel: Drei Geschwister haben ein Haus im Mansfeld-Südharz-Kreis geerbt und können sich nicht einigen. Das Amtsgericht lässt das Haus auf Basis eines Verkehrswertgutachtens von 320.000 € versteigern – der Zuschlag erfolgt für 275.000 €. Ein freihändiger Verkauf hätte mehr erzielt.
Überbau: Ein Überbau liegt vor, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil (z. B. Haus, Balkon, Garage) über die Grundstücksgrenze auf das Nachbargrundstück ragt. Bei der Bewertung mindert der Überbau den Verkehrswert des belasteten Grundstücks, da meist eine dauerhafte Flächennutzung und Nutzungseinschränkung besteht.
Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus in Sollstedt ragt die Garage ca. 60 cm auf das Nachbargrundstück. Der Gutachter ermittelt zunächst den Wert ohne Überbau und leitet daraus die Wertminderung für das belastete Grundstück ab.
Veräußerbarkeit von Sonderimmobilien: Viele Sonderimmobilien haben eine eingeschränkte Marktfähigkeit, weil sie auf ganz bestimmte Nutzergruppen zugeschnitten sind. Diese Besonderheit muss bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.
Beispiel: Ein kleines Hotel mit 20 Zimmern in Bad Lauterberg ist nur für Käufer interessant, die den Hotelbetrieb fortführen wollen. Das macht den Kreis potenzieller Käufer klein und kann den Verkaufspreis drücken.
Vergleichswertverfahren: Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie anhand von realen Verkaufspreisen ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage, Größe und Ausstattung. Es wird bevorzugt bei Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und unbebauten Grundstücken eingesetzt.
Beispiel: Drei vergleichbare Ferienwohnungen in derselben Straße in Prerow wurden in den letzten 12 Monaten für 420.000 €, 435.000 € und 410.000 € verkauft. Ihre Ferienwohnung wird auf Basis dieser Vergleichspreise mit ca. 422.000 € bewertet.
Verkehrswertgutachten: Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert einer Immobilie (umgangssprachlich auch als "Hauswert" bezeichnet) nach gesetzlichen Standards. Es berücksichtigt Lage, Zustand, Rechte, Belastungen und die allgemeine Marktentwicklung und ist gerichtsfest.
Beispiel: Eine Erbengemeinschaft lässt ein Verkehrswertgutachten für ihr Grundstück im Kyffhäuserkreis erstellen. Es sorgt für Transparenz bei der Auseinandersetzung, etwa wenn ein Erbe die anderen auszahlen möchte.
Verkehrswert und Kaufpreis – was ist der Unterschied?: Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach gesetzlichen Standards – unabhängig von persönlichen Interessen oder Zeitdruck. Der tatsächliche Kaufpreis kann davon abweichen: nach oben bei besonders interessierten Käufern, nach unten bei Verkaufsdruck. Für Gerichte, Finanzämter und Banken zählt ausschließlich der Verkehrswert.
Beispiel: Ein Haus in Sangerhausen wird für 210.000 € verkauft. Der Verkehrswert laut Gutachten beträgt 185.000 €. Für die Erbschaftsteuer wäre der Verkehrswert maßgeblich – nicht der Kaufpreis.
Vorkaufsrecht: Ein Vorkaufsrecht gibt einer Person oder Behörde (z. B. Nachbar, Gemeinde, Mieter) das Recht, eine Immobilie bei einem Verkauf zu gleichen Bedingungen zu erwerben, wie sie zuvor mit einem anderen vereinbart worden sind. Es kann die freie Veräußerbarkeit einschränken und den Wert geringfügig mindern.
Beispiel: Die Stadt Sömmerda hat ein Vorkaufsrecht an Ihrem Grundstück. Ein potenzieller Käufer zögert, weil er befürchtet, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausübt.
Vorweggenommene Erbfolge: Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird eine Immobilie bereits zu Lebzeiten verschenkt, um später Erbschaftsteuer zu sparen. Häufig wird dabei ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht für den ursprünglichen Eigentümer vereinbart, damit dieser die Immobilie weiter nutzen kann.
Beispiel: Die 75-jährige Mutter schenkt ihrem Sohn das Haus in Northeim, behält sich aber das Nießbrauchrecht vor. Der Sohn spart Erbschaftsteuer und seine Mutter darf bis zu ihrem Lebensende weiterhin im Haus wohnen oder es vermieten.
Wohnrecht und Wohnungsrecht: Ein Wohnrecht berechtigt eine Person zum "Mitwohnen", das heißt, die Räume können mit dem Eigentümer genutzt werden. Bei einem Wohnungsrecht kann eine Wohnung oder ein Haus unter Ausschluss des Eigentümers bewohnt werden. Im Gegensatz zum Nießbrauch darf die Wohnung jedoch nicht vermietet werden.
Beispiel: Der Vater überträgt das Haus in Duderstadt auf die Kinder, behält sich aber ein lebenslanges Wohnungsrecht an der Einliegerwohnung vor. Meistens zahlt er keine Miete, darf die Wohnung aber auch nicht weitervermieten.
Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024: Die Qualifikation und Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, die von der DAkkS-akkreditierten Zertifizierungsstelle DIAZert an der Universität Freiburg i. Br. nach umfangreicher persönlicher und fachlicher Prüfung verliehen und überwacht wird, sichert eine hohe fachliche Kompetenz des Gutachters und ist gesetzlich anerkannt. Die DAkkS ist eine privatrechtliche Organisation, die im staatlichen Auftrag agiert – das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) ist Miteigentümer, Auftraggeber und Aufsichtsbehörde zugleich. Das macht DAkkS-Akkreditierungen zu einer staatlich anerkannten Qualifikation mit echtem behördlichem Rückhalt.
Beispiel: Ein Eigentümer möchte gegenüber dem Finanzamt eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer seines vermieteten Mehrfamilienhauses im Landkreis Nordhausen nachweisen. Das Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen wird anerkannt.
Zwangsversteigerung: Eine Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie zur Begleichung von Schulden öffentlich versteigert wird und der erzielte Preis oft unter dem üblichen Marktwert liegt. In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, einen festgelegten Verkehrswert durch ein Gegengutachten überprüfen zu lassen. So lassen sich Zweifel klären und eine objektive Bewertung sicherstellen.
Beispiel: Im Unstrut-Hainich-Kreis wird ein Einfamilienhaus zwangsversteigert, nachdem der Eigentümer seine Kredite nicht mehr bedienen konnte und die Bank die Verwertung des Objekts beantragt hat.
Zugewinnausgleich: Im Zugewinnausgleich wird der Wertzuwachs des Vermögens während der Ehe ermittelt. Dazu werden die Verkehrswerte der Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags ermittelt.
Beispiel: Bei Eheschließung war das Haus 250.000 € wert. Bei Scheidung beträgt der Verkehrswert des Hauses in Braunlage 420.000 €. Der Zugewinn beträgt 170.000 € – das Anfangsvermögen wird kaufkraftbereinigt; der ausgleichspflichtige Partner zahlt die Hälfte des Mehrbetrags.